Strassen- und Wegverordnung (SWV) mit Strassenklassenplan
Inkrafttreten der Änderungen per 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 52 des Strassen- und Wegreglements am 10. Dezember 2025 die Änderungen der Strassen- und Wegverordnung sowie des Strassenklassenplans beschlossen.
Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Inkraftsetzung öffentlich bekannt gemacht.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die geänderte Verordnung sowie die Änderungen des Strassenklassenplans können auf der Website der Gemeinde, www.landiswil.ch, oder bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Der ab 1. Januar 2026 gültige Strassenklassenplan.
Landiswil, 16. Februar 2026 Gemeinderat Landiswil

