Gemeindeversammlung

Mittwoch, 17. Juni 2026, 20.00 Uhr, Mehrzweckgebäude Obergoldbach

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025, Beratung und Genehmigung
  2. Verschiedenes / Informationen

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Sofern die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Protokollauflage

Das Protokoll der Versammlung liegt in der Zeit vom 25. Juni bis 14. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung Landiswil öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat, 3434 Landiswil, eingereicht werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Die Bevölkerung wird im "Der Landiswiler" Nr. 375 vom Juni 2026 über die traktandierten Geschäfte informiert.

Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen.

Landiswil, 11. Mai 2026                                                        Der Gemeinderat

 

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