Gemeindeversammlung vom 28.11.2025: Die Ergebnisse
Ergebnisse der Gemeindeversammlung Landiswil
Freitag, 28. November 2025, 20.00 - 20.55 Uhr, Mehrzweckgebäude Obergoldbach
Budget genehmigt sowie Jungbürgerinnen und Jungbürger geehrt
Die Versammlung genehmigte das Budget 2026. Weiter nahm sie die Kreditabrechnung über die Sanierung der Gemeindestrasse Nesselgraben zur Kenntnis. Zudem wurden fünf Jungbürgerinnen und Jungbürger geehrt. An der Versammlung waren sechsunddreissig stimmberechtigte Personen anwesend, was 7.27 Prozent aller Stimmberechtigten entspricht.
Beschlüsse:
1. Ehrung Jungbürgerinnen und Jungbürger
Im Jahr 2025 werden fünf Personen neu in den Kreis der Stimmberechtigten aufgenommen. Drei davon konnten an der Versammlung persönlich begrüsst werden.
2. Budget 2026
Das Budget 2026 wird einstimmig genehmigt.
Das Budget 2026 entspricht den Erwartungen
Beim allgemeinen Haushalt (Steuerhaushalt) ist ein Aufwandüberschuss von 72'908 Franken vorgesehen. Die Steueranlage beträgt unverändert 1.85 Einheiten. Per Anfang 2025 betrug der Bilanzüberschuss 729'000 Franken. Bei den gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen ist ein Aufwandüberschuss von 26'293 Franken geplant. Im Gesamthaushalt wird somit ein Aufwandüberschuss von 99'201 Franken erwartet. Für das Jahr 2026 sind Bruttoinvestitionen von 716'000 Franken beabsichtigt.
3. Kreditabrechnung: Gemeindestrasse Nesselgraben, Sanierung
Die Versammlung nahm die Kreditabrechnung für die Sanierung der Gemeindestrasse Nesselgraben zur Kenntnis. Der ursprüngliche Kredit von 240'000 Franken wird um 92'893 Franken unterschritten. Die Realisierungskosten betragen 147'107 Franken. Für die Finanzierung der Ausgabe konnten 100'000 Franken aus der Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung entnommen werden.
4. Verschiedenes / Informationen
Der Gemeinderat informierte die Anwesenden über:
- Themen-Anlässe "Sicher ist sicher"
Im Rahmen der regionalen Alters- und Generationenarbeit finden diverse Anlässe zum Thema Sicherheit statt.
- Umsetzung des neuen Strassen- und Wegreglements
In den Strassen Klasse 3 und 4 kann die Glatteisbekämpfung der Gemeinde übertragen werden. Zudem besteht für die Strassen Klasse 3 die Möglichkeit, den betrieblichen Unterhalt durch die Wegequipe der Gemeinde ausführen zu lassen. Die Gesuche sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

