Inkraftsetzung eines Erlasses
(Bekanntmachung nach Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung)
Die Gemeindeversammlung genehmigte am 11. Juni 2025 folgendes Reglement:
Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens
Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen. Das Reglement wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Das Reglement kann hier als PDF heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemeinderat Landiswil

